Statuten - WAGI Museum

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1. Name und Sitz

Unter dem Namen WAGI Schlieren besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Schlieren.


2. Zweck

Der Verein bezweckt:

a. Die Erhaltung und Pflege von historischen Kulturgütern der ehemaligen Schweizerischen Wagons- und Aufzügefabrik AG Schlieren
b. Den Betrieb des Wagi-Museum
c. Die Durchführung von Ausstellungen
d. Die Unterstützung bei Anlässen unserer Partnervereine

Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.


3. Mitgliedschaften

Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien:

a. Aktivmitglieder-Einzel-Mitgliedschaft
b. Aktiv-Paar-Mitgliedschaft (im gleichen Haushalt wohnhaft)
c. Passiv-Einzel-Mitgliedschaft
d. Passiv-Paar-Mitgliedschaft (im gleichen Haushalt wohnhaft)
e. Firmen, Vereine und öffentliche Körperschaften
f. Gönner und Sponsoren

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Aufnahmegesuche sind an das Präsidium zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Von den Aktivmitgliedern wird die Mitarbeit bei den Tätigkeiten des Vereins erwartet.

3.1. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

3.2.Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an das Präsidium gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.


4. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a. die Generalversammlung
b. der Vorstand
c. die Rechnungsrevisoren

4.1 Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche
Generalversammlung findet jährlich im ersten Semester statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder unter Beilage der Traktandenliste mindestens drei Wochen zum Voraus per Mail oder schriftlich eingeladen.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a. Wahl der Vorstandsmitglieder (ausgenommen Betriebsleiter/in)
b. Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
c. Wahl der Rechnungsrevisoren/-innen
d. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
e. Décharge-Erteilung
f. Festsetzung der Mitgliederbeiträge für das Folgejahr
g. Genehmigung des Budgets für das Folgejahr
h. Behandlung der Ausschlussrekurse
i. Festsetzung und Änderung der Statuten
k. Behandlung von Anträgen

Stimmrechte an der Generalversammlung:
Aktiv-Einzelmitglieder = 1 Stimme
Aktiv-Paarmitglieder = 2 Stimmen (sofern Beide anwesend)
Passiv-Einzelmitglieder = 1 Stimme
Passiv-Paar-Mitglieder = 2 Stimmen (sofern Beide anwesend)

Firmen, Vereine, öffentliche Körperschaften, Gönner, Sponsoren = 1 Stimme

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

4.2 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand stellt die/den Betriebsleiter/in für das Museum an und genehmigt die entsprechende Stellenbeschreibung.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden. Die Mitglieder des Vorstandes sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages befreit.

4.3 Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren/-innen für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Die Revisoren/-innen sind wiederwählbar.

Die Revisoren-/innen kontrollieren die Buchführung.

4.4 Die/der Betriebsleiter/in
Die/der Betriebsleiter/in wird durch den Vorstand angestellt.

Die/der Betriebsleiter/in hat folgende Aufgaben:

a) Führen des Museums gemäss Stellenbeschreibung
b) Einhaltung des Budgets
c) Kontakt zu den Partnervereinen
d) Repräsentation zusammen mit dem Präsidium gegen Aussen

Die/der Betriebsleiter/in gehört dem Vorstand an.


5. Mittel

Die Mittel des Vereins bestehen aus:

a. Mitgliederbeiträgen
b. Gönner- und Sponsorenbeiträgen
c. Ertrag aus dem Betrieb
d. Weiteren Zuwendungen


6. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Für den Zahlungsverkehr mit Post und Bank erhält die verantwortliche Person für die Finanzen sowie das Präsidium Einzelunterschrift.


7. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


8. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.


9. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als die Hälfte aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb von drei Monaten eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sind.

Ein allfälliger Liquidationsüberschuss ist einer steuerbefreiten Institution, mit Sitz in der Schweiz, mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.


10. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 31.08.2022 angenommen worden und ersetzen die Fassung vom 11.03.2020.




                                                        ______



Wagonsfabrik Schlieren
Wagistrasse  15
CH-8952 Schlieren ZH

info@schlieren.net
+41 (0)44 545 27 42




Öffnungszeiten Museum

Mittwoch        13:30 - 17:00
Sonntag           13:30 - 17:00
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